Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wassermann & Company AG
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen zwischen der Wassermann & Company AG (WASSERMANN) und dem Kunden für Veranstaltungen und die gastronomische Bewirtung. Sie gelten als vereinbart, sobald im Rahmen eines Vertrags-schlusses auf ihre Existenz hingewiesen wird und der Kunde die Möglichkeit deren Kenntnisnahme hatte. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich WASSERMANN schriftlich und ausdrücklich mit Ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.
2. Angebot und Preise
2.1 Die Erstellung einer Erstofferte sowie bis zu zwei (2) darauf basierende Offertenanpassungen infolge von Änderungen oder Präzisierungen der Kunden-anforderungen sind für den Kunden kostenfrei. Für jede weitere Anpassung und die damit verbundene Erstellung einer zusätzlichen Offerte behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von (CHF 150.00 netto) pro Offerte in Rechnung zu stellen. Die Bear-beitungsgebühr wird unabhängig von einer späteren Auftragserteilung geschuldet.
2.2 Angebotene Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 8.1 %). CHE-101.858.434 MWST.
3. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen
3.1. Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung der WASSERMANN durch den Kunden zustande. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der WASSERMANN, wobei dies auch auf elektronischem Wege (E-Mail) geschehen kann. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn WASSERMANN sie schriftlich (zumindest per E-Mail) bestätigt.
3.2. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten (Auftraggeber), so haften Vermittler und Auftraggeber solidarisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot der WASSERMANN, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde der WASSERMANN und damit Rechnungsadressat ist der Vermittler/Organisator.
3.3. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote von WASSERMANN freibleibend.
4. Leistungsumfang und -änderungen
4.1. WASSERMANN behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von WASSERMANN zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. WASSERMANN wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahekommt.
4.2. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von WASSERMANN in Rechnung gestellt.
4.3. Eine Reduzierung der gemeldeten Personenanzahl ist vorbehaltlich Ziffer 4.4 bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich.
Später mitgeteilte Reduzierungen können nicht mehr berücksichtigt werden und es gilt die vor Ablauf der vorgenannten Fristen mitgeteilte Personenanzahl als Berechnungsgrundlage.
4.4. Meldet der Kunde in Bezug auf Caterings entsprechend Ziffer 4.3 eine Reduzierung der Personenzahl um mehr als 10 %, so hält sich WASSERMANN eine neue Kalkulation vor.
4.5. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet WASSERMANN einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis des Stundenlohns der jeweiligen beanspruchten Mitarbeiter.
5. Rücktritt
5.1. Der Kunde ist, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart und vorbehaltlich Ziffer 5.2, bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erklärt er den Rücktritt
- früher als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei;
- zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, so ist WASSERMANN zur Berechnung von Stornokosten in Höhe von 30 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden von WASSERMANN ist geringer und der Kunde weist dies nach;
- zwischen 13 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, so ist WASSERMANN zur Berechnung von Stornokosten in Höhe von 50 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden von WASSERMANN ist geringer und der Kunde weist dies nach;
- zwischen 6 und 0 Tagen vor dem vereinbarten Termin, so ist WASSERMANN zur Berechnung von Stornokosten in Höhe von 90 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden von WASSERMANN ist geringer und der Kunde weist dies nach.
5.2. Unbeschadet voranstehender Regelung kann WASSERMANN Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die WASSERMANN nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in Rechnung stellen.
5.3. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine angemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.
6. Mängel
Beanstandungen des Kunden wegen Mängel oder Mengenabweichungen von durch WASSERMANN zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Dienstleistungen sind unverzüglich gegenüber WASSERMANN anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Kunde räumt WASSERMANN das Recht zur Nachbesserung in angemessener Frist ein.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonstiger Leistungen durch den Kunden, die normalerweise zum Umfang eines Full-Service-Caterers gehören, ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. WASSERMANN kann ihre Zustimmung von einem angemessenen Beitrag des Kunden zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.
7.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Verpackungen, Werbematerial, eingebrachte Gegenstände abgeholt, respektive entsorgt werden. Bei Nichteinhaltung ist WASSERMANN berechtigt, dem Kunden Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1. WASSERMANN behält sich vor, mit Annahme ihres Angebots durch den Kunden 50 % der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht WASSERMANN von diesem Recht Gebrauch, dann ist diese Vorauszahlung spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
8.2. Die (Schluss-) Rechnung stellt WASSERMANN im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.3. WASSERMANN behält sich bei Kunden aus dem Ausland vor, mit Annahme ihres Angebots durch den Kunden 100 % der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht WASSERMANN von diesem Recht Gebrauch, dann ist diese Vorauszahlung spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
8.4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. Die Geltendmachung weiteren Verspätungsschadens (einschliesslich Mahn- und Inkassospesen) bleibt vorbehalten.
8.5 Rechnungen werden auf Basis der vom Kunden bei Auftragserteilung angegebenen Daten erstellt. Nachträgliche, vom Kunden verlangte Änderungen an bereits ausgestellten Rechnungen (z.B. abweichende Rechnungsanschrift, Ergänzung oder Änderung von Bestell- oder Referenznummern, Kostenstelle o.Ä. werden mit einer administrativen Aufwandspauschale von CHF 35.00 netto pro Änderung verrechnet.
9. Haftung
9.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz von WASSERMANN befinden oder von WASSERMANN eingebracht wurden und durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.
9.2. WASSERMANN kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
9.3. WASSERMANN haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit, soweit gesetzlich zulässig, nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet WASSERMANN auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
9.4. Nimmt ein Kunde nach Ende der Veranstaltung auf eigenen Wunsch nicht verzehrte Speisen/Getränke mit, übernimmt WASSERMANN keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe(n) Lagerung, Transport, hygienische Behandlung oder sonstigen unsachgemässen Umgang und/oder verspätetem Verzehr verursacht werden.
10. Nennung des Kunden und der Veranstaltung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass WASSERMANN nach Durchführung einer Veranstaltung diese und Bilder davon für Referenzzwecke nutzen darf. WASSERMANN ist insbesondere berechtigt, den Kunden resp. die Veranstaltung, deren Grösse und die durch WASSERMANN erbrachten Leistungen gegenüber Dritten zu nennen sowie das Logo des Kunden resp. der Veranstaltung auf der Webseite, in Social-Media-Kanälen (Facebook, LinkedIn etc.) und in Marketingunterlagen von WASSERMANN zu verwenden.
11. Datenschutz
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass WASSERMANN in Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung der Veranstaltung und der gastronomischen Bewirtung Personendaten des Kunden bearbeitet. Kundendaten werden durch WASSERMANN mit Sorgfalt behandelt und vor dem Zugriff unberechtigter Dritten geschützt. Der Kunde kann der Bearbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken durch Mitteilung an catering@wassermann-company.ch widersprechen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen WASSERMANN und dem Kunden unterstehen materiellem schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts). Ausschliesslicher Gerichtstand ist Basel, Schweiz. WASSERMANN steht es jedoch frei, auch das (gesetzlich) zuständige Gericht am (Wohn-)Sitz des Kunden anzurufen.
12.2. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der WASSERMANN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine gesetzlich zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Basel, 02. Januar 2026