Zusätzliche Bedingungen FOOD CARD
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wassermann & Company AG – Zusätzliche Bedingungen FOOD CARD
Die Food Card ist eine von der Wassermann & Company AG („Kartenaussteller“) zur Verfügung gestellte bargeldlose Bezahlart, basierend auf der online Plattform passaDuo, welche an allen firmenzugehörigen Verkostungsständen der Messen Basel und Zürich eingesetzt werden kann. Der Vertrieb der Food Card erfolgt im Namen und auf Rechnung der Wassermann & Company AG. Für die Nutzung der Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Karteninhaber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Vertragsbeziehungen
(1) Mit dem Erwerb der Food Card kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der Food Card als Zahlungsmittel gemäss den nachfolgenden Bedingungen zustande.
(2) Nimmt der Karteninhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen.
§ 2 Erwerb
(1) Die Food Card ist online auf folgender Website erhältlich: www.wassermann-company.ch/foodcard.
(2) Der Karteninhaber erhält nach Eingabe seiner Daten einen QR-Code, mit welchem an den angeschlossenen Akzeptanzstellen bezahlt werden kann.
(3) Die Food Card gibt es ausschliesslich als Postpaid-Karte (Bezugslimit pro Karte: CHF 1‘000).
(4) Das Eigentum an der Food Card verbleibt beim Kartenaussteller.
§ 3 Gültigkeitsdauer
Die Food Card kann ab Erwerb an allen Veranstaltungstagen der bezugsrelevanten Messe für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Nach Ende der entsprechenden Veranstaltung verfällt die Karte.
§ 4 Nutzungsbestimmungen
(1) Die Food Card ist ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch des registrierten Karteninhabers bestimmt. Eine Weitergabe oder der Verkauf der Food Card an unbefugte Dritte ist untersagt.
(2) Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Food Card sorgfältig zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des QR-Codes, an unbefugte Dritte ist nicht gestattet.
(3) Bei Verlust oder Diebstahl der Food Card muss der Karteninhaber dies unverzüglich dem Kartenaussteller gemäss § 8 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch (Abs. 4) melden, damit die Karte gesperrt und Missbrauch verhindert werden kann.
(4) Der Kartenaussteller behält sich das Recht vor, die Nutzung der Food Card bei Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen zu untersagen.
§ 5 Sicherstellung der Ansprüche
(1) Der Kartenaussteller ist berechtigt, gültige Kreditkartendaten zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche anzufordern.
§ 6 Bezahlung
(1) Bei jedem Zahlungsvorgang mit Karte vermehren sich die verbindlichen Leistungen des Karteninhabers gegenüber dem Kartenaussteller.
(2) Der Karteninhaber erhält bis spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung eine MWST-konforme Rechnung über die Bezüge mit Zahlungsziel 14 Tage.
(3) Sollten Ausstände unbezahlt bleiben, startet der Kartenaussteller in jedem Falle das ordentliche Mahn- und Inkassoverfahren. Die Kosten dafür trägt der Karteninhaber.
§ 7 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen
(1) Beanstandungen des Kunden wegen Mängel an der durch Wassermann & Company zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sind unverzüglich vor Ort gegenüber dem Outletmanager anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
(2) Reklamationen hinsichtlich der Food Card können an folgende e-Mail-Adresse gerichtet werden: sales@wassermann-company.ch
§ 8 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
(1) Der Karteninhaber hat die Food Card mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren und sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
(2) Das Risiko eines Diebstahls, Verlustes oder eines Missbrauchs der Food Card trägt der Karteninhaber. Die Berechtigung des Kartenbesitzers wird von den Akzeptanzstellen und dem Kartenaussteller nicht geprüft.
(3) Bei Vorliegen strafrechtlich, respektive zivilrechtlich, relevanter Tatbestände, bleiben eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche vorbehalten.
(4) Im Falle des Verlustes oder Diebstahls der Food Card ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen unverzüglich dem Kartenaussteller zu melden, um die Karte sperren zu lassen und Missbrauch zu verhindern. Die Meldung kann über die folgende Kontaktmöglichkeit erfolgen: sales@wassermann-company.ch. Der Kartenaussteller wird nach Eingang der Meldung alle notwendigen Schritte zur Sicherung des Kontos vornehmen und dem Karteninhaber bei Bedarf eine Ersatzkarte ausstellen.
§ 9 Verantwortlichkeit, Haftung
(1) Der Karteninhaber haftet für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Einsatz der Food Card.
(2) Schäden, die infolge Diebstahls, Verlusts oder missbräuchlicher Verwendung der Food Card entstehen, sind vom Karteninhaber zu tragen (siehe § 8 Abs. 2).
(3) Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Food Card bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.
(4) Der Kartenaussteller haftet nicht, falls eine Akzeptanzstelle die Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte infolge technischen Defekts oder aus anderen Gründen nicht verwendet werden kann.
(5) Der Kartenaussteller haftet darüber hinaus nicht für i) leichte Fahrlässigkeit ii) indirekte Schäden, Folgeschäden und mittelbare Schäden, iii) entgangenen Gewinn und nicht realisierte Einsparungen, sowie iv) Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen des Kartenausstellers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
(6) Unberührt bleibt die Haftung des Kartenausstellers insbesondere bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit die Haftung des Kartenausstellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Hilfspersonen des Kartenausstellers.
§ 10 Datenschutz
(1) Im Rahmen der Nutzung der Food Card werden personenbezogene Daten des Karteninhabers gemäss den Datenschutzbestimmungen des Service-Anbieters PassaDuo verarbeitet und gespeichert. Diese Verarbeitung umfasst die Erhebung, Speicherung und zweckgebundene Nutzung von Daten wie Name, Adresse, und bei Bedarf Zahlungsdetails. Der Karteninhaber stimmt zu, dass seine Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von PassaDuo verarbeitet werden. Anfragen bezüglich Datenschutz können direkt an PassaDuo mittels Mail an hello@passaduo.com gerichtet werden.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz des Kartenausstellers (Basel, Schweiz). Dies ist zugleich auch der Erfüllungsort sowie für Karteninhaber mit Domizil oder Sitz im Ausland der Betreibungsort.
(2) Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände und die zwingende Anwendung eines anderen Rechts.
Basel, 30.03.2022